Beitragsordnung
„Gemeinschaftliches Leben am Moselbogen e.V.“
Beitragsordnung
§1 Grundlage
Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder, sowie die Gebühren für die Nutzung besonderer Vereinsangebote.
§ 2 Solidaritätsprinzip
Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.
§3 Beitragshöhe
Jedes ordentliche Mitglied hat folgenden Beitrag jährlich zu zahlen:
Normaler Beitrag: 60 €
Ermäßigter Beitrag: 40 € (Selbsteinschätzung)
Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.
§4 Zahlungsform
Die Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich mittels Sepa- Lastschriftverfahren zu zahlen.
Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Vorstand bei Aufnahme in den Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Bei Änderungen der Kontoverbindung ist die Kassenführerin / der Kassenführer zu informieren.
§5 Gebühren
Derzeit gibt es keine Aufnahmegebühr, sie kann aber zu einem späteren Zeitpunkt durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
§6 Datenverarbeitung
Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.
§7 Vereinsaustritt
Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft.
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit durch schriftliche Kündigungserklärung und jeweils zum Jahresende möglich.
§8 Änderungen
Änderungen, die die Höhe des Beitrags betreffen, werden in der Mitgliederversammlung beschlossen
§9 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 17.4.2024 in Kraft.